Platz- und Spielordnung
1. Benutzung der Tennisanlage
Zur Benutzung der Tennisanlage und der Blockhütte sind alle Mitglieder des TC-Lindenau berechtigt, die in dem in der Blockhütte ausliegenden Mitgliederverzeichnis eingetragen sind, sowie Gäste im Rahmen von Vereinveranstaltungen oder Gastspieler in Begleitung von Mitgliedern (Pkt. 4.).
2. Spielzeiten
Die Plätze stehen für den allgemeinen Spielbetrieb von 8.00 - 22.00 Uhr zur Verfügung.
Einschränkungen können sich durch Mannschaftstraining, Verbandsspiele oder Turniere ergeben, worauf dann rechtzeitig durch Aushang hingewiesen wird.
3. Platzvorbelegung
Wer einen Platz vorbelegen will, muss sich vor dem Spiel in den im Infokasten aushängenden Wochenspielplan eintragen. Dieser Plan wird an jedem Wochenende neu aufgelegt. Der Eintrag muss vollständig leserlich sein. Eine Vorbelegung verliert ihre Gültigkeit wenn der Platz 10 Minuten nach Beginn der reservierten vollen Stunde noch nicht benutzt wird.
4. Gastspieler
Jedes Mitglied des TC-Lindenau ist berechtigt, mit Gastspielern auf der Anlage zu spielen. Das Mitglied ist verpflichtet, sich und seine Gäste (Vor- und Nachname) vor Spielbeginn die an der Blockhütte angebrachte Gästeliste einzutragen. Je Platz und Stunde wird eine Gastspielpauschale von 6,00 € erhoben, unabhängig von der Anzahl der Gastspieler, die mit dem/den Vereinsmitglied(ern) spielen. Ab der sechsten Stunde in der laufenden Saison mit dem gleichen Gastspieler erhöht sich diese Pauschale auf 13,00 €. Diese Beiträge werden den in der Gästeliste eingetragenen Mitgliedern einmal jährlich in Rechnung gestellt. Jedes Mitglied ist für seine Gäste verantwortlich! Wollen Gastspieler ohne ein Mitglied die Anlage nutzen, müssen diese sich entweder bei einem ihnen bekannten Mitglied anmelden oder unter folgenden Telefonnummern melden : 0163 / 3643741. Über diese Mitglieder kann eine Reservierung bzw. der Zutritt zur Anlage erfolgen. Erfolgt die Nutzung der Anlage ohne ein Clubmitglied ist der Betrag von 12,00 € je Platz und Stunde vor Spielantritt zu entrichten.
5. Verhalten auf der Tennisanlage
Auf den Plätzen darf nur in tennisgerechter Spielkleidung (Tennisschuhe) gespielt werden. Die Benutzung der Blockhütte ist im einzelnen in der Heimordnung geregelt, die dort aushängt. Diejenigen Spieler, die die Tennisanlage zuletzt verlassen, haben für die ordnungsgemäße Absperrung der Blockhütte (Fenster und Türen) Sorge zu tragen. Zum Abstellen von PKW's sind vorrangig die Stellplätze auf dem vereinseigenem Grundstück zu nutzen. Fahrräder sind in die vorhandenen Ständer einzustellen. Die Einfahrt zur Tennisanlage ist freizuhalten.
6. Platzpflege
Bei heißem Wetter bzw. trockenem Platz ist der vor Spielbeginn ausreichend zu besprengen. Nach dem Spiel sind der Platz ist der Platz abzuziehen und die Linien zu kehren. Die dafür benötigte Zeit zählt zur Spielzeit!
7. Beschädigungen
Jeder Spieler hat die Pflicht, die Tennisanlage und die Geräte mit Sorgfalt zu behandeln sowie die Plätze und die Blockhütte sauber zu halten. Für mutwillige Beschädigungen haftet jedes Mitglied selbst, für Kinder haften deren Eltern. Beschädigungen und Mängel sind unverzüglich einem Vorstandsmitglied zu melden.
8. Unfälle
Für Unfälle auf der Anlage haftet der Tennisverein nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und nur für seine Mitglieder.
9. Anweisungen
Den Anweisungen der Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
10. Zuwiderhandlungen
Diese Platz- und Spielordnung ist für alle Mitglieder und Gäste bindend. Zuwiderhandlungen sowie grobe fahrlässige Verstöße können mit einer Platzsperre bis zu vier Wochen bzw. mit einer Geldstrafe bis zu 25.00 € geahndet werden.